Beleidigungen im schülerVZ - Schule stellt Strafanträge!

Das schülerVZ verfügt nach eigenen Angaben über mehr als 3 Millionen Mitglieder und ist das größte deutsche Onlinenetzwerk für Schüler. Es ist vor allem eine Kommunikationsplattform. Private Unterhaltungen zwischen Nutzern finden per Nachrichtensystem oder über Pinnwandeinträge statt. Ebenso können Fotoalben angelegt werden
Schüler sitzen mehrmals täglich am Computer, klicken sich durch You-Tube-Videos, schülerVZ-Profile und MySpace-Seiten. Doch obwohl sie mit dem Internet aufwachsen, scheinen sie nicht zu ahnen, dass Dinge, die sie hier veröffentlichen, auf der ganzen Welt nachzulesen sind und Beleidigungen auch im Internet strafbar sind!

Nur so lässt sich erklären, dass sich in den vergangenen Monaten Fälle häufen, in denen Schüler im Netz über ihre Lehrer und Mitschüler lästern, sie beleidigen und glauben, dass die Betroffenen von den bösen Sprüchen nie erfahren werden. Das jüngste Beispiel: Zwei 14-jährige Mädchen aus Bad Kissingen beleidigen auf einer schülerVZ-Profilseite ihre Lehrer. Die beiden Realschülerinnen verhielten sich so, als tuschelten sie miteinander auf dem Schulhof. Doch die Beleidigungen konnten von jedem nachgelesen werden, der ein schülerVZ-Profil besitzt. Von wem sie stammten - auch das war nachzuverfolgen. Die Lehrer bekamen Wind von der Sache und erstatteten Anzeige. Die Schülerinnen entschuldigten sich, doch eine musste die Schule nach dem Vorfall trotzdem verlassen. Bei einem 13-jährigen Gymnasiasten aus Düsseldorf hatte sich offenbar so viel Frust angestaut, dass er zusammen mit ein paar Kumpels eine Internetseite baute, auf der eine Lehrerin schlimm beleidigt wurde. Die Lehrerin und die Schulleitung bekamen von der Sache Wind und drohten ihm mit einem Schulverweis. Die Eltern des Jungen waren empört. Sie zogen wegen des angedrohten Schulverweises vor das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Der Richter erklärte jedoch, die Schule habe sogar eher zu milde reagiert. Ein direkter Schulverweis wäre möglicherweise die einzig richtige Maßnahme gewesen. Er wies die Klage der Eltern ab, diese müssen nun die Prozesskosten von rund 5000 Euro zahlen.
Unsere Schule beobachtet das Verhalten von Schülerinnen und Schülern der Schule im schülerVZ und schueler.cc seit einigen Wochen ebenfalls sehr genau. Sie hat Zugriff auf alle Bereiche der Communitys. So sind derzeit sind mehr als 300 Schüler der Frida-Levy-Gesamtschule Mitglied im schülerVZ. Hinzu kommen Ehemalige und Schüler, die zwar Schüler der Schule sind, sich jedoch im Profil einer anderen Schule zuordnen. Viele der angelegten Gruppen und Pinnwände dienen dem Austausch über ganz normale Themen, die die Schüler beschäftigen. Dennoch kommt es auch an unserer Schule in diversen Gruppen und auf Pinnwänden zum Mobbing von Schülern, zu Beleidigungen von Lehrern bis hin zu Morddrohungen sowie zur Veröffentlichung von Bildern von Lehrern, die hierzu ihr Einverständnis nicht erteilt haben.
Die Schule toleriert dieses Verhalten der Schüler nicht! Die Schulleitung hat aus diesem Anlass sofort reagiert und über die Polizei Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Essen gestellt. Die bislang recherchierten Beleidigungen wurden beweislich gesichert, die Urheber werden derzeit ermittelt und müssen nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit strengen schuldisziplinarischen Konsequenzen rechnen! Da dieses Verhalten der Schüler gegen den schülerVZ-Verhaltenskodex (das verbindliche Regelwerk des Anbieters) verstößt und auch die Betreiber des schülerVZ derartige Beleidigungen verurteilen, ist damit zu rechnen, dass die betroffenen Einträge sowie diverse Profile in den nächsten Tagen gesperrt werden.






